AGB

1. Anwendungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der der MK21 GmbH, Seecorso 4, 9220 Velden (nachstehend als „Auftragnehmer“ bezeichnet), für Bestellungen kundenindividueller Applikationen für mobile Endgeräte (Kurzbezeichnung: App) mit dazugehörigen Dienstleistungen.
Das Dienstleistungsangebot vom Auftragnehmer richtet sich an Unternehmer, Vereine, Kommunen, Verbände usw. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für jedes Rechtsgeschäft mit dem Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung einer kundenindividuell gestalteten App und deren entgeltlichen Überlassung an den Auftraggeber, während der Vertragsdauer. Die App wird vom Auftragnehmer mithilfe eines Content-Management- System (CMS), auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Textinhalten gestaltet, vom Auftragnehmer technisch entsprechend aufbereitet und wird nach Freigabe durch den Auftraggeber als PWA (progressive web app) oder auf Wunsch im App-Store veröffentlicht. Die App wird vom Auftragnehmer bzw. deren Dienstleister gehostet, die Aktualisierung der Inhalte obliegt der Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Der App-Service wird nur für Apps genutzt, welche für den Endnutzer (User) kostenlos sind.

3. Ablauf App Gestaltung Der Auftraggeber liefert unmittelbar nach Vertragsabschluss alle benötigten Unterlagen und Inhalte gem. Der Anforderung des Auftragnehmers und alle Angaben gem. der individuellen Modulauswahl/Modulanordnung, in verarbeitbarer Form an den Auftragnehmer, die zur Erstellung und Gestaltung der App erforderlich sind. Der Auftragnehmer erstellt erst nach Zahlungseingang der einmaligen Einrichtungsgebühr, auf Basis der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen die Auftraggeber-App und erstellt in Folge für den Auftraggeber einen Link zur Live Demo. Der Auftraggeber überprüft damit die Gestaltung und Inhalte der Applikation und erteilt schriftlich die Freigabe zur Veröffentlichung der App. Der Auftraggeber hat eine einmalige kostenlose Korrekturmöglichkeit und kann die gewünschten Änderungen an den Auftragnehmer gesammelt mitteilen. Weitere Korrekturwünsche können vom Auftragnehmer nur mehr kostenpflichtig zu den aktuell gültigen Agentursätzen ausgeführt werde. Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten trägt der Auftraggeber.

4. Leistungsumfang, Preise, Zahlungsbedingungen, Kündbarkeit Die Nutzung der Leistungen vom Auftragnehmer erfolgt zu den jeweils gültigen Preislisten. Neu- und Weiterentwicklungen der App (z.B. neue Module, Funktionen, etc.) können vom Auftragnehmer nach der aktuellen Preisliste zusätzlich abgerechnet werden, sofern der Auftraggeber diese nutzt.
Rechnungen vom Auftragnehmer sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 15,00 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,50. Bei Rücklastschriften im Zuge des SEPA B2B-Lastschriftverfahren wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rücklastschriftgebühr von EUR 15,00 berechnen. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen vom Auftragnehmer ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, steht es dem Auftragnehmer frei, die mobile Applikation des Auftraggebers ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggf. die Entsperrung einer mobilen Applikation berechnet der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 75,00. Sollte der Zahlungsverzug länger als 60 Tage andauern, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos kündigen. Der Auftragnehmer wird im Falle einer Kündigung alle auf der Applikation des Auftraggebers vorhandenen Daten einschließlich des Auftraggeber-Kontos, noch für einen Zeitraum von drei Monaten bereithalten. Mit Ablauf des Zeitraumes oder einer vorherigen schriftlichen Anweisung seitens des Auftraggebers, erfolgt die Löschung sämtlicher Daten.

5. Laufzeit, Monatliche Servicegebühr, Kündigung Der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag läuft für mindestens 12 Monate. Das 1. Vertragsjahr beginnt mit 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gesamte Laufzeit, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine über 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung hinausgehende Verzögerung der auftraggeberseitigen Lieferung von Unterlagen zur App- Erstellung (s. Ziffer 3 dieser AGB), entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Servicegebühr. Ein darauf begründetes Kündigungsrecht des Auftraggebers besteht nicht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt: Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers; Zahlungsverzug des Auftraggebers bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit zwei aufeinanderfolgenden Servicegebühren, sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen; Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung, insbesondere bei Vertragsverletzung (s. Ziffer 13. dieser AGB) bleibt davon unberührt.

6. Vertragsschluss Die Präsentation von Waren und/oder Dienstleistungen auf der Website vom Auftragnehmer stellt kein verbindliches und bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung der Ware und/oder Dienstleistung durch den Auftraggeber, ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Folgende Schritte führen zum Vertragsschluss: Bestellung des Produkts über die der Auftragnehmer-Webseite, Bestellung des Produkts bei einem der Auftragnehmer-sales Agenten oder sonstigen Auftragnehmer- Vertriebspartner. Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer speichert die Auftraggeberdaten zur Auftragsabwicklung.

7. Softwareüberlassung, Updates und Wartung Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Nutzung der App in dem von ihm bestellten Funktionsumfang während der Vertragsdauer zur Verfügung. Die App (bzw. die CMS-Dienste der App, in Abgrenzung zum Frontend in den App-Stores) verbleibt auf den Servern vom Auftragnehmer bzw. deren Subdienstleistern. Die Inhalte können vom Auftraggeber selbst aktualisiert werden. Der Auftragnehmer wird die Software der zu überlassenden App im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils aktuellen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf eine – für seine Nutzung nicht unerhebliche – Änderung der eingesetzten Software, spätestens sechs Wochen bzw. unmittelbar nach Bekanntwerden einer solchen Änderung, vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz einer neueren Version der Software besteht jedoch nicht. Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die App mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % zur Nutzung, davon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit, abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten zur Aktualisierung der App, für zumindest 5 Stunden im Monat vorzunehmen, während dieser Zeit steht die App nicht zur Verfügung. Technische Störungen, Funktionseinschränkungen sowie Funktionsstörungen, die wartungsbedingt notwendig sind oder durch sonstige Ursachen von Subunternehmen (Dienstleister) des Auftragnehmers verursacht werden, stellen kein außerordentliches Kündigungsrecht für den Auftraggeber dar.

8. Technischer Support Zur Unterstützung in technischen Fragen stehen auf der Auftragnehmer-Webseite www.touchsmart.at im Bereich Clients Informationen und FAQ zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können auch an die Mailadresse hello@touchsmart.at gerichtet werden.page1image62348992

9. Datenschutz Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Stammdaten, Nutzungsdaten und Verbindungsdaten vom Auftragnehmer während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und Abrechnungszweckes, erforderlich ist. Innerhalb der Stammdaten werden auch die Telefonnummern des Auftraggebers gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Auftraggebers sicherzustellen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Auftragnehmer wird diese Daten, ohne Einverständnis des Auftraggebers, nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer das auf der Applikation gespeicherte Angebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge. Die optional verfügbare Veröffentlichung der mobilen Applikation über einen der App-Stores, erfolgt je nach Store über den Auftragnehmer oder seinem Partnerunternehmen (Dienstleister). Der Auftraggeber erklärt sich in diesem Fall mit der Ausführung und dem zu diesem Zweck notwendigen Datenaustausch einverstanden.

10. Verarbeitung personenbezogener Daten Verarbeitet der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten von Nutzern der App, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftragnehmer wird die Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Auf Nachfrage wird der Auftraggeber eine AVV mit dem Auftragnehmer schließen.
11. Datenherausgabe nach Vertragsende Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer die App-Inhaltsdaten an den Auftraggeber. 30 Tage nach Übergabe dieser Daten an den Auftraggeber, löscht der Auftragnehmer die Daten des Auftraggebers, soweit der Auftragnehmer nicht gesetzlich zur Aufbewahrung für eine bestimmte Zeitdauer verpflichtet ist.

12. Datensicherung Es obliegt dem Auftraggeber, die in die App eingepflegten Daten und die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, wie bspw. Statistikdaten bei sich aufzubewahren bzw. zu sichern, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion dieser Daten zu gewährleisten.
13. Verpflichtungen des Auftraggebers Die vom Auftraggeber eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sie dürfen insbesondere nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, keine Gewaltdarstellungen beinhalten und nicht sexuell anstößig sein. Sie dürfen keine diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonst rechts- oder sittenwidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Die vom Auftraggeber in die App eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen App-Stores verstoßen. Der Auftragnehmer stellt die Apps in den jeweiligen App-Stores ein. Der Auftraggeber hat bei der Gestaltung der App-Inhalte die jeweiligen Nutzungsbedingungen zu beachten, damit sichergestellt ist, dass die App von den App-Stores freigeschaltet wird. Die vom Auftraggeber in die App eingestellte Inhalte dürfen keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte usw.) verletzen. Der Auftraggeber darf nur solche Informationen und/oder Inhalte in die Plattform einstellen, an denen ihm die dafür erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die App ein vollständiges Impressum im Sinne des Telemediengesetzes enthält. Der Auftragnehmer behält sich vor, Applikationen, auf denen bedenklich erscheinende Inhalte vom Auftraggeber publiziert werden, ohne weitere Ankündigung für den Zugriff über das Internet zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen. 14. Mängelhaftung Sind die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen mangelhaft, und dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt, haftet der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der App, die bereits bei deren Überlassung an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftragnehmer diese Mängel zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist angehalten, den Auftragnehmer solche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Teilleistungen vom Auftragnehmer, die nicht vom Auftragnehmer verursacht bzw. infolge unvorhersehbarer Einschränkungen seitens Dritter entstanden sind, stellen keine Mängel seitens des Auftragnehmers dar.

Liegt ein Mangel vor, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit auf wahlweise Neulieferung oder Mangelbeseitigung (Nacherfüllung, § 932 ABGB). Scheitert die Nacherfüllung oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen oder den Kaufpreis mindern (§ 918 Ziffer 1 und 2 ABGB). Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Nutzers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden vom Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen, zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

15. Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt die dem Auftragnehmer eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. „Höhere Gewalt“ beinhaltet insbesondere auch Streik und Aussperrung, Bürgerkriege, Hacker Attacken, Maschinen- oder Stromausfall, Störung von Telekommunikationswegen sowie den Eintritt solcher Ereignisse bei Subunternehmen und Dienstleistern.

16. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung vom Auftragnehmer, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen vom Auftragnehmer. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze unberührt.

17. Änderungen der AGB und Salvatorische Klausel der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber per Email vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zusendung der E-Mail, gelten die neuen AGB als angenommen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem der Widerspruch dem Auftragnehmer zugeht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen weitestgehend entspricht. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages sowie Vereinbarungen über deren Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Villach.
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen Ort bei dem zuständigen Gericht geltend zu machen.
Es gilt ausschließlich das österreichische Recht. (Stand Jänner 2020)